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Tätigkeit



Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitraum, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der son­stigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre

 

Der Verkehrswert einer Immobilie ist somit identisch mit dem voraussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis (Marktpreis). Er wird zu einem aktuellen oder einem in der Vergangenheit liegen Stichtag ermittelt.

 

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Privatpersonen, Firmen und Gerichte in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

 

Anlass für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens können sein:


  • Kauf- / oder Verkaufsgrundlage
  • Erbauseinandersetzung / Ermittlung eines Pflichtteilanspruchs
  • Vermögenserfassung
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzung
  • vorgezogenes Erbe / Schenkung
  • Ehescheidung / Ermittlung eines Zugewinns
  • Vorlage beim zuständigen Finanzamt zum Nachweis des

        niedrigeren gemeinen Werts bei

  • Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • der Herausnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Betriebsauflösungen
  • Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zur Festlegung der steuerlichen Gebäudeabschreibung
  • Vorlage beim zuständigen Betreuungsgerichts als Grundlage für einen Verkauf in Betreuungsverfahren
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Nießbrauch, Wohn- oder Wohnungsrechte
  • Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
  • Ermittlung des Werts der baulichen und sonstigen Anlagen gemäß § 7 PflegeEFördVO




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